Schulsozialarbeit im ThürKJHAG aufgenommen

Unter §19a wurde die Schulsozialarbeit in das Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) aufgenommen. Die gesamte Formulierung kann im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen nachgelesen werden.


Parlamentarischer Ablauf

Gesetz-und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen (v. 26.03.2019)